Sirenensignale

Folgende einheitliche Sirenensignale wurden für Österreich festgelegt

SIRENENSIGNALE FÜR DEN ZIVILSCHUTZ- UND KATASTROPHENFALL

1. Warnung

3 Minuten Dauerton

Ein gleich bleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

2. Alarm

1 Minute auf- und abschwellender Heulton

Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet „Alarm“. Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

3. Entwarnung

1 Minute Dauerton

Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.

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Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.

Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.

SIRENENSIGNALE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ

Dauerton: 3 x 15 Sekunden, Unterbrechung 2 x 7 Sekunden.

Das Signal wird im Bedarfsfall wiederholt.

SIRENENPROBE

Dies kann bis zu 10 Minuten abweichen.

Jeden Samstag Mittags, Dauerton von 15 Sekunden, dient nur der Funktionsüberprüfung.